BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluß des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) (2000/125/EG)
Das Parallelübereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 11 32000D0125
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