Erwägungsgrund 7 32000D0125
Alle in dem Parallelübereinkommen vorgesehenen Erfordernisse hinsichtlich der Notifikation sollten von der Kommission wahrgenommen werden. Das Parallelübereinkommen soll parallel zu dem geänderten Übereinkommen von 1958 funktionieren. Beide Übereinkommen sollen im Rahmen der ECE/UNO mit den gleichen Arbeitsgruppen und in diesem Rahmen geschaffenen Einrichtungen funktionieren.