Erwägungsgrund 3 32000D0125
Die internationale Harmonisierung im Automobilsekor erfolgt bereits im Rahmen des geänderten Übereinkommens von 1958 der ECE/UNO über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (im folgenden „Übereinkommen von 1958“ genannt), dem die Gemeinschaft am 24. März 1998 beigetreten ist.