Erwägungsgrund 9 32000D0125
In Fällen, in denen über eine Regelung lediglich im Rahmen des Parallelübereinkommens abgestimmt wird, ist es möglich, den Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft bei der Abstimmung der Kommission zu übertragen, die von einem Regelungsausschuß unterstützt wird, da die so festgelegte globale technische Regelung in einem späteren Stadium zur Annahme noch dem Verfahren nach den Artikeln 95 und 251 des Vertrags zu unterziehen ist.