Erwägungsgrund 5 32000D0125
Mit dem Abschluß des Parallelübereinkommens durch die Gemeinschaft ist die Schaffung eines spezifischen institutionellen Rahmens für die Organisation der Kooperationsverfahren zwischen den Vertragsparteien verbunden. Daher ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.