Art. 11 32001D0548
Gegenstand der Beratungen des Rentenforums sind die von der Kommission angeforderten Stellungnahmen. Eine Abstimmung hierüber findet nicht statt.Wenn die Kommission um die Stellungnahme des Rentenforums ersucht, kann sie die Frist festlegen, innerhalb derer die Stellungnahme abzugeben ist.Die Stellungnahmen der vertretenen Wirtschaftsgruppen werden in einem Sitzungsbericht niedergelegt, der der Kommission übermittelt wird.Die Beratungsergebnisse werden von der Kommission allen Teilnehmern mitgeteilt, die dies wünschen.