Art. 5 32001D0548
Das Mandat der Mitglieder des Rentenforums gilt für zwei Jahre. Es kann verlängert werden.Nach Ablauf von zwei Jahren bleiben die Mitglieder des Rentenforums im Amt, bis sie ersetzt sind, oder bis ihr Mandat verlängert ist.Vor Ablauf von zwei Jahren erlischt das Mandat eines Ausschussmitglieds entweder durch Rücktritt oder durch Tod. Das Mandat eines Mitglieds kann auch beendet werden, wenn die Organisation, die seine Kandidatur vorgelegt hat, um seine Ersetzung bittet.Das Mitglied wird für den Rest der Laufzeit des Mandats ersetzt.Die Tätigkeit der Mitglieder ist unentgeltlich.