Art. 12 32001D0548
Unbeschadet Artikel 287 des Vertrags dürfen die Mitglieder des Rentenforums Informationen, die sie infolge ihrer Tätigkeit im Rentenforum oder in den Arbeitsgruppen erhalten, nicht weitergeben, wenn sie von der Kommission darauf hingewiesen wurden, dass die angeforderte Stellungnahme oder die gestellte Frage einen vertraulich zu behandelnden Gegenstand betrifft.In diesem Fall nehmen nur die Ausschussmitglieder und die Vertreter der Dienststellen der Kommission an den Sitzungen teil.