Erwägungsgrund 1 32001D0852
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 2455/92 entscheidet die Kommission für jede dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior Informed Consent Procedure, PIC-Verfahren) unterworfene Chemikalie darüber, ob die Gemeinschaft der möglicherweise an bestimmte Voraussetzungen geknüpften Einfuhr der Chemikalie zustimmt oder nicht.