Erwägungsgrund 11 32001D0852
Die in diesem Beschluss genannten Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch Artikel 29 der Richtlinie 67/548/EWG des Rates eingesetzten Ausschusses —
Die in diesem Beschluss genannten Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch Artikel 29 der Richtlinie 67/548/EWG des Rates eingesetzten Ausschusses —