Erwägungsgrund 2 32001D0852
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) wurden damit beauftragt, die Sekretariatsarbeiten für die Abwicklung des vorläufigen PIC-Verfahrens wahrzunehmen, das durch die am 10. September 1998 in Rotterdam unterzeichnete Schlussakte der Konferenz der Bevollmächtigten über das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel, insbesondere durch die dazugehörige Entschließung zu vorläufigen Vereinbarungen, geschaffen wurde.