Beschluss der Kommission vom 19. November 2001 zum Erlass der Einfuhrentscheidungen der Gemeinschaft gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2455/92 des Rates betreffend die Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien und zur Änderung des Beschlusses 2000/657/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3376) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/852/EG)
Die Kommission, die als die gemeinsame bezeichnete Behörde fungiert, ist verpflichtet, dem Sekretariat des vorläufigen PIC-Verfahrens im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten Entscheidungen über Chemikalien zu übermitteln.
Erwägungsgrund 4 32001D0852
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