Erwägungsgrund 1 32004D0585
In der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere in den Artikeln 31 und 32, werden mit der Schaffung regionaler Beratungsgremien neue Formen der Mitwirkung von Interessengruppen an der Gestaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik eingeführt.