Erwägungsgrund 4 32004D0585
Im Interesse der Effizienz ist die Mitgliederzahl der regionalen Beiräte zu begrenzen, wobei allerdings sichergestellt sein muss, dass alle von der Gemeinsamen Fischereipolitik betroffenen Interessengruppen vertreten sind und der Vorrang von Fischereiinteressen in Anbetracht der möglichen Auswirkungen von Bewirtschaftungsbeschlüssen und -maßnahmen anerkannt wird.