Art. 11 32004D0585
Überprüfung
Drei Jahre, nachdem der letzte regionale Beirat seine Tätigkeit aufgenommen hat, bzw. bis spätestens 30. Juni 2007 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses und das Funktionieren der regionalen Beiräte.