Erwägungsgrund 6 32004D0585
In Anbetracht der Aufgaben des mit dem Beschluss 1999/478/EG der Kommission neu eingesetzten Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur, der sich aus Vertretern eines breiten Spektrums europäischer Organisationen und Verbände zusammensetzt, sollten die Arbeit der regionalen Beiräte und die Arbeit dieses Ausschusses aufeinander abgestimmt werden und sollten die regionalen Beiräte dem Beratenden Ausschuss Bericht erstatten.