Beschluss Nr. 207 vom 7. April 2006 zur Auslegung des Artikels 76 und des Artikels 79 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 sowie des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 bezüglich des Zusammentreffens von Familienleistungen oder -beihilfen (Text von Bedeutung für den EWR und für das Abkommen EU/Schweiz) (2006/442/EG)
Die Artikel 76 und Artikel 79 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 unterscheiden nicht zwischen den Familienleistungen oder -beihilfen, die aufgrund einer selbständigen und solchen, die aufgrund einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit zu zahlen sind.
Erwägungsgrund 3 32006D0442
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