Erwägungsgrund 7 32006D0896
Diese Anerkennung sollte auf den Zweck der Durchreise beschränkt werden, ohne den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu nehmen, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt auszustellen.
Diese Anerkennung sollte auf den Zweck der Durchreise beschränkt werden, ohne den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu nehmen, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt auszustellen.