Erwägungsgrund 12 32007D1150
Die Europäische Gemeinschaft kann den Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Drogenprävention und -aufklärung einschließlich der Behandlung und Reduzierung drogenbedingter Schädigungen durch Ergänzung dieser Maßnahmen und Förderung von Synergieeffekten einen Mehrwert verleihen.