Erwägungsgrund 14 32007D1150
Komplementarität mit dem Sachverstand der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (im Folgenden als „Beobachtungsstelle“ bezeichnet) sollte dadurch gewährleistet werden, dass die Methoden und bewährten Vorgehensweisen der Beobachtungsstelle genutzt werden und die Beobachtungsstelle in die Ausarbeitung des jährlichen Arbeitsprogramms einbezogen wird.