Erwägungsgrund 16 32007D1150
Da unbedingt erkennbar sein sollte, welche Mittel von der Gemeinschaft stammen, sollte die Kommission Leitlinien ausarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Behörden, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen oder sonstigen Stellen, die eine Finanzhilfe im Rahmen des Programms erhalten, die erhaltene Unterstützung ordnungsgemäß bestätigen.