Erwägungsgrund 3 32007D0845
Es bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die daran mitwirken, unrechtmäßig erzielte Erträge und andere Vermögensgegenstände, die für eine Einziehung in Betracht kommen können, aufzuspüren, und es sollte eine direkte Kommunikation zwischen diesen Behörden vorgesehen werden.