Beschluss 2007/845/JI des Rates vom 6. Dezember 2007 über die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus Straftaten oder anderen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit Straftaten
Dieser Beschluss gilt ab dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union .
Art. 9 32007D0845
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