Erwägungsgrund 12 32008D0784
Montenegro und Serbien haben aufgrund dieses Beschlusses keinen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen in Form einer Makrofinanzhilfe.
Montenegro und Serbien haben aufgrund dieses Beschlusses keinen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen in Form einer Makrofinanzhilfe.