Beschluss des Rates vom 2. Oktober 2008 über die getrennte Haftung Montenegros und die proportionale Reduzierung der Haftung Serbiens für die dem Staatenbund Serbien und Montenegro (ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien) mit den Beschlüssen 2001/549/EG und 2002/882/EG von der Gemeinschaft gewährten langfristigen Darlehen (2008/784/EG)
Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieses Beschlusses nur in Artikel 308 —
Erwägungsgrund 14 32008D0784
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