Erwägungsgrund 4 32008D0784
Am 3. Juni 2006 verabschiedete das Parlament Montenegros auf der Grundlage von Artikel 60 der Verfassungscharta des Staatenbunds Serbien und Montenegro und im Anschluss an das montenegrinische Referendum vom 21. Mai 2006 eine Unabhängigkeitserklärung, in der Montenegro zu einem unabhängigen Staat mit voller Rechtspersönlichkeit nach internationalem Recht erklärt wurde.