Beschluss des Rates vom 27. November 2008 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Namen der Gemeinschaft (2009/430/EG)
Das Übereinkommen sollte jetzt geschlossen werden —
Erwägungsgrund 12 32009D0430
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