Erwägungsgrund 5 32009D0430
Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokoll über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an Maßnahmen gemäß Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Damit die Bestimmungen des Übereinkommens von Lugano auf Dänemark Anwendung finden, sollte Dänemark daher Vertragspartei eines neuen Übereinkommens werden, das denselben Gegenstand regelt.