Erwägungsgrund 3 32009D0430
Die nachfolgenden Verhandlungen im Rat auf der Grundlage dieses Textes haben zur Annahme der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen geführt; durch die die Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens modernisiert und das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren zügiger und effizienter gestaltet worden sind.