Erwägungsgrund 7 32009D0430
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein solches Übereinkommen mit Island, Norwegen, der Schweiz und Dänemark ausgehandelt. Dieses Übereinkommen wurde im Namen der Gemeinschaft am 30. Oktober 2007 gemäß dem Beschluss 2007/712/EG des Rates vorbehaltlich des späteren Abschlusses des Übereinkommens unterzeichnet.