Erwägungsgrund 6 32009D0430
Mit Beschluss vom 27. September 2002 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit dem Ziel der Annahme eines neuen Übereinkommens von Lugano über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aufzunehmen.