Erwägungsgrund 5 32009D0490
Derzeit schreiben diese Normen weder eine Höchstlautstärke noch eine spezielle Kennzeichnung in Bezug auf Lärmemissionen vor; sie verlangen vielmehr die Aufnahme eines Hinweises in die Bedienungsanleitung, der vor den negativen Folgen einer zu hohen Lautstärke warnt.