Erwägungsgrund 6 32009D0490
In Anbetracht der weiten Verbreitung von tragbaren Abspielgeräten und Mobiltelefonen mit Abspielfunktion und der zunehmenden Zahl von Personen, die ständig höheren als den am Arbeitsplatz erlaubten Lärmemissionen (80 Dezibel) ausgesetzt sind, bat die Europäische Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR), die von diesen Geräten möglicherweise ausgehenden Gesundheitsrisiken zu bewerten. Der Ausschuss kam in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass diese Geräte sowohl Hörschäden als auch andere Probleme verursachen können. Insbesondere besteht für die Nutzer die Gefahr eines dauerhaften Hörverlusts, wenn sie das Gerät mindestens 5 Jahre lang über 40 Stunden pro Woche bei hohen Lautstärken (über 89 dB(A)) benutzen. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist eine solche Nutzung mittlerweile durchaus üblich.