Beschluss der Kommission vom 30. November 2009 zur Übertragung der Verwaltung der Unterstützung im Zusammenhang mit der Komponente V — Entwicklung des ländlichen Raums — des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für die Heranführungsmaßnahmen 101 und 103 während des Heranführungszeitraums an die Republik Kroatien (2009/871/EG)
In der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 sind die Ziele und wichtigsten Grundsätze der Heranführungshilfe für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer für den Zeitraum 2007—2013 festgelegt, und der Kommission wurde die Zuständigkeit für die Durchführung übertragen.
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