Erwägungsgrund 21 32009D0871
Obwohl die Prüfbehörde selbst nicht zum Gegenstand dieses Beschlusses gehört, wurde vor der Übermittlung des für die Übertragung der Verwaltung bestimmten Akkreditierungspakets an die Kommission durch Vor-Ort-Kontrollen beurteilt, wieweit sie in der Lage ist, als funktionell unabhängige Prüfbehörde zu fungieren.