Erwägungsgrund 15 32009D0871
Die Direktion „Markt- und Strukturförderung in der Landwirtschaft“ in ihrer Eigenschaft als IPARD-Stelle und die Sapard/IPARD-Verwaltungsbehörde der Direktion „Ländliche Entwicklung“ in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsbehörde sind für die Durchführung der drei Maßnahmen zuständig, die vom Nationalen Anweisungsbefugten unter den sieben Maßnahmen des IPARD-Programms genehmigt wurden: 101 „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zwecks Umstrukturierung und Anpassung an die gemeinschaftlichen Normen“, 103 „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen zwecks Umstrukturierung dieser Tätigkeiten und Anpassung an die gemeinschaftlichen Normen“ und 301 „Verbesserung und Ausbau der ländlichen Infrastruktur“, wie im Programm definiert.