Erwägungsgrund 19 32009D0871
Gemäß den Artikeln 14 und 18 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 wurden die in den Artikeln 11, 12 und 13 dieser Verordnung genannten Akkreditierungen überprüft, und die Verfahren und Strukturen der betreffenden Einrichtungen und Behörden, wie in dem vom Nationalen Anweisungsbefugten übermittelten Antrag dargestellt, wurden — auch durch Vor-Ort-Kontrollen — geprüft.