Erwägungsgrund 6 32009D0983
Die zu gewährende staatliche Beihilfe beträgt höchstens 55 Mio. litauische Litas (LTL) und sollte den Kauf von insgesamt 370000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzflächen — in einem Umfang von höchstens 300 Hektar landwirtschaftlicher Fläche pro Käufer — zwischen 2010 und 2013 ermöglichen. Der durchschnittliche Beihilfebeitrag pro Betrieb sollte etwa 11000 LTL betragen. Die Flächen können an natürliche Personen verkauft werden, die folgende Bedingungen erfüllen: Sie haben im Jahr vor dem Jahr der Einreichung ihres Antrags auf staatliche Beihilfe einen „Sammelantrag“ im Rahmen der flächenbezogenen Beihilferegelungen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe eingereicht, sie führen die Bücher des landwirtschaftlichen Betriebs; sie besitzen Erfahrung in der Landwirtschaftspraxis und haben einen eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb oder sie besitzen Erfahrung in der Landwirtschaftspraxis und sind Inhaber eines Diploms im Agrarbereich oder eines Zeugnisses über eine landwirtschaftliche Berufsausbildung. Die Nutzflächen können auch an Rechtspersonen verkauft werden, deren Jahreseinkommen mindestens zur Hälfte aus den Verkaufserträgen von marktfähigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen besteht und die ihre wirtschaftliche Lebensfähigkeit nachweisen können.