Erwägungsgrund 9 32009D0983
Die Kommission hat bislang zur Art und Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinschaftsrecht kein Verfahren eingeleitet und keine Stellungnahme abgegeben.
Die Kommission hat bislang zur Art und Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinschaftsrecht kein Verfahren eingeleitet und keine Stellungnahme abgegeben.