Erwägungsgrund 10 32009D0983
Es liegen demnach außergewöhnliche Umstände vor, aufgrund deren diese Beihilfe ausnahmsweise und soweit es für den erfolgreichen Abschluss der Landreform, zur Verbesserung der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Steigerung der Effizienz der Landwirtschaft in Litauen unbedingt erforderlich ist, als mit dem Binnenmarkt vereinbar betrachtet werden kann —