Erwägungsgrund 7 32009D0983
Staatliche landwirtschaftliche Flächen können auf Teilzahlungsbasis mit einer Höchstlaufzeit von 15 Jahren verkauft werden; die erste Sofortzahlung in Höhe von 10 % des Preises ist im zweiten Jahr zu leisten, davon ausgenommen sind Junglandwirte im Alter unter vierzig Jahren, die eine Zahlung von nur 5 % leisten müssen. Der Käufer muss die Mindestnormen in den Bereichen Umweltschutz, Hygiene und Tierschutz einhalten.