Erwägungsgrund 10 32012D0602
Die Vertreter der Union in den Leitungsgremien der EBWE sollten alles tun, um die Bank zu ermutigen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit aufmerksam überwacht, vor allem in Ländern, in denen es an politischer Rechenschaftspflicht mangelt, in denen Bürger- und Menschenrechte verletzt werden und in denen weiterhin ein hohes Maß an Korruption herrscht. Außerdem sollten die Vertreter der Union in den Leitungsgremien der EBWE alles daransetzen, dass bei den Tätigkeiten der Bank in deren neuen Tätigkeitsländern gewährleistet ist, dass die in dem Beschluss Nr. 1219/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Zeichnung zusätzlicher Anteile am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) durch die Europäische Union infolge des Beschlusses zur Erhöhung dieses Kapitals angeführten Grundsätze in Bezug auf die Bankenaufsicht, die Transparenz und die Betrugsbekämpfung berücksichtigt werden.