Erwägungsgrund 11 32012D0602
Bei ihren Tätigkeiten im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sollte die EBWE von den Vertretern der Union in den Leitungsgremien der EBWE ermutigt werden, ihre enge Verbindung zur Union und ihr Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft weiter zu pflegen sowie ihre enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und anderen europäischen und internationalen öffentlichen Finanzinstitutionen weiter auszubauen, um ihre komparativen Vorteile voll auszuschöpfen. Die EBWE sollte außerdem eine Überschneidung mit den Tätigkeiten dieser anderen öffentlichen Finanzinstitutionen vermeiden.