Erwägungsgrund 6 32012D0602
Angesichts der Anfälligkeit der Volkswirtschaften in den neuen Tätigkeitsländern der EBWE und der sozialen Ungleichheiten, die eine der grundlegenden Ursachen des Aufruhrs im Zuge des Arabischen Frühlings waren, sollten die Vertreter der Union in den Leitungsgremien der EBWE die Bank ermuntern, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Entwicklung des privaten Sektors auszuweiten, um über ihre Finanzmittel auch einen Beitrag zur Verwirklichung sozial und ökologisch nachhaltiger Gesellschaften entsprechend den diesbezüglichen Millenniums-Entwicklungszielen und im Einklang mit Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union zu leisten. Insbesondere sollten die Vertreter der Union in den Leitungsgremien der EBWE den Beitrag der Bank zum Übergang zu energieeffizienten und sozial integrativen offenen Marktwirtschaften bei gleichzeitiger Berücksichtigung der sozialen Lage und der Situation in Bezug auf Armut sowie Bürger- und Menschenrechte unterstützen.