Erwägungsgrund 9 32012D0602
Gemäß Artikel 56 des Übereinkommens muss der Gouverneursrat der EBWE bei allen Mitgliedern anfragen, ob sie die vorgeschlagenen Änderungen annehmen.
Gemäß Artikel 56 des Übereinkommens muss der Gouverneursrat der EBWE bei allen Mitgliedern anfragen, ob sie die vorgeschlagenen Änderungen annehmen.