Erwägungsgrund 12 32012D0602
Ehe die EBWE die Aufnahme eines neuen Landes in ihren Tätigkeitsbereich billigt, sollte sie eine detaillierte technische Bewertung der wirtschaftlichen und politischen Bedingungen in dem betreffenden Land durchführen; dazu zählen eine Bewertung der Frage, ob sich das Land zu den in Artikel 1 des Übereinkommens verankerten Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennt, eine Bewertung der noch unbewältigten Probleme des Übergangs und eine Prüfung der Tätigkeit anderer internationaler Finanzinstitutionen in dem betreffenden Land und der Prioritäten in dem Sinne, wie sich die einzigartigen Kenntnisse und Fähigkeiten der EBWE am besten einbringen lassen. Bei diesen Bewertungen sollten die Vertreter der Union in den Leitungsgremien der EBWE die Bank auffordern, die Standpunkte der EU in vollem Umfang zu berücksichtigen.