Erwägungsgrund 7 32012D0602
Mit den Resolutionen Nrn. 137 und 138 vom 30. September 2011 stimmte der Gouverneursrat der EBWE für die erforderlichen Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE (im Folgenden „Übereinkommen“), die es der Bank ermöglichen, ihren geografischen Tätigkeitsbereich auf den südlichen und östlichen Mittelmeerraum auszudehnen, wobei sie zugleich den Ländern in ihrem bisherigen Tätigkeitsbereich verpflichtet bleibt. Alle EU-Gouverneure der EBWE, darunter auch der die Union vertretende Gouverneur, haben für diese Änderungen gestimmt.