32013D0482 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 10 32013D0482VertraulichkeitENTWURF BESCHLUSS DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES vom … zur Annahme seiner Geschäftsordnung Artikel 9Die Beratungen im Ausschuss sind als vertraulich zu behandeln. Artikel 9