32013D0482 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 9 32013D0482AusgabenENTWURF BESCHLUSS DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES vom … zur Annahme seiner Geschäftsordnung Artikel 8Artikel 10 Jede Partei trägt die Kosten, die ihr aus der Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses entstehen. Artikel 8Artikel 10