Art. 8 32013D0482
Der Vorsitzende erstellt zu jeder Sitzung einen Protokollentwurf und übermittelt ihn innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Sitzung dem anderen Delegationsleiter. Der Entwurf enthält die Empfehlungen des Ausschusses und kann auch sonstige Schlussfolgerungen umfassen. Der andere Delegationsleiter stimmt dem Entwurf zu oder schlägt Änderungen vor. Ist Einvernehmen über den Protokollentwurf erreicht, so unterzeichnen der Vorsitzende und der andere Delegationsleiter zwei Originale des Protokolls. Eines davon erhält der Vorsitzende, das zweite der andere Delegationsleiter.
Wird vor der Einberufung der nächsten Sitzung kein Einvernehmen über das Protokoll erreicht, so wird der Entwurf des Vorsitzes unter Beifügung der von dem anderen Delegationsleiter vorgeschlagenen Änderungen zu Protokoll genommen.